Absatz angepasst für bessere Nachvollziehbarkeit, Datum und Ort angepasst
Antrag: | Beitragsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2023, 23:27 |
Antrag: | Beitragsordnung |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2023, 23:27 |
Absatz angepasst für bessere Nachvollziehbarkeit, Datum und Ort angepasst
Beitragsordnung[Leerzeichen]des Jugendnetzwerk Lambda e.V.
zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 1813. Mai 2003 2023[Leerzeichen]in ErfurtBerlin
4. Fördermitglieder: monatlichjährlich mindestens 224 EUR
5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.
verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen.
Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.
(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 200300 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende
Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.
zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 1813. Mai 2003 2023 in ErfurtBerlin
(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:
1. Einzelmitglieder: beitragsfrei
2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei
3. Landesverbände: beitragsfrei
4. Fördermitglieder: monatlichjährlich mindestens 224 EUR
5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.
(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme
verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum
Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen.
Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.
(3) weggefallen
(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 200300 Euro zur Einreichung beim
Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende
ausgestellt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sind Raten unter 10€ nicht wirtschaftlich für den Verein.
Für die Finanzämter sind Spenden unter 300€ nicht mehr nachweispflichtig.
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