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            <title>Mitgliederversammlung 2023 des Jugendnetzwerk Lambda e.V.: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 2023 des Jugendnetzwerk Lambda e.V.: Alles</title>
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                        <title>A2NEU2: Beitragsordnung</title>
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                        <author>Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 13.05.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/beitragsordnung-7737</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am <strong>13. Mai 2023</strong> in Berlin</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Einzelmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Fördermitglieder: jährlich mindestens 24 EUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) weggefallen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 300 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende ausgestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 May 2023 18:17:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Beitragsordnung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50982</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50982</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am <strong>13. Mai 2023</strong> in Berlin</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Einzelmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Fördermitglieder: jährlich mindestens 24 EUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) weggefallen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 300 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende ausgestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 May 2023 18:16:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Antrag auf Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/Antrag-auf-Anderung-der-Satzung-9982</link>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Satzung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. in der Fassung vom 10. September 2022</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Präambel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jugendnetzwerk Lambda e.V. haben sich Landesverbände, Jugendgruppen im Sinne von juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Vereinen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Jugendliche vertreten und unterstützen. Sie arbeiten unter Wahrung ihrer Autonomie im Jugendnetzwerk Lambda e.V. mit dem Ziel zusammen, eine Integration lesbischer, schwuler, bisexueller, trans*, inter* und queerer Jugendlicher in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in die jugendpolitischen und Jugendverbandsstrukturen zu fördern. Besonders unterstützt werden sollen dabei Jugendliche in den neuen Bundesländern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Name und Sitz des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein führt den Namen Jugendnetzwerk Lambda e.V.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister des dortigen Amtsgerichts eingetragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Vereinszweck</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein stellt jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zu den Schwerpunkten der Vereinstätigkeit gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. innerdeutsche und internationale Jugendarbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Kinder- und Jugenderholung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Jugendberatung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Verein will jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anbieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) In Bundesländern, in denen keine Mitgliedsorganisation besteht, bemüht sich der Verein um den Aufbau entsprechender Strukturen. Hierbei ist die Einbindung bestehender Initiativen auf kommunaler Ebene soweit möglich zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Finanzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts &quot;steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten als solche keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Mitgliedschaft</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Vollmitglieder des Vereins können sein: 1. Jugendgruppen und Projekte der Jugendarbeit im Sinne von eingetragenen bzw. nicht eingetragenen Vereinigungen, im folgenden Mitgliedsgruppen, 2. natürliche Personen, deren Alter 14 Jahre nicht unterschreitet und unter 27 Jahren liegt, und die an einer aktiven Mitarbeit im Jugendnetzwerk Lambda interessiert sind, im folgenden Einzelmitglieder und 3. Landesverbände nach §5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Gesellschaften des Handelsrechts werden, die die Ziele des Jugendnetzwerks Lambda unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mitglieder, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem 27. Geburtstag Fördermitglieder werden. Werden sie keine Fördermitglieder, ruht ihre Mitgliedschaft für ein Jahr, bevor sie durch einen Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Eine Mitgliedschaft ist in Textform zu beantragen. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitgliedschaft endet durch 1. Auflösung der juristischen Person bzw. des nicht rechtsfähigen Vereins, 2. Austritt, 3. Ausschluss, 4. Tod des Mitglieds oder 5. Streichung von der Mitgliederliste nach § 4 Absatz 6 Satz 2. Ein Austritt ist in Textform gegenüber dem Vorstand anzuzeigen. Sofern keine andere Frist genannt ist, erfolgt er mit sofortiger Wirkung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge in Rückstand, so ruht seine Mitgliedschaft. Begleicht es seine Beitragsschulden trotz zweimaliger Mahnung in Textform nicht, so kann das Mitglied vier Wochen nach Absendung der zweiten Mahnung auf Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Streichung ist dem Mitglied in Textform mitzuteilen. Beitragsschulden entfallen nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn 1. es gegen Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,<br>
2. die Satzung des betreffenden Mitglieds der des Jugendnetzwerk Lambda e.V. widerspricht,<br>
3. eine qualifizierte Jugendarbeit entsprechend den Zielen des Jugendnetzwerks nach § 2 nicht mehr sichergestellt ist oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. es Äußerungen tätigt, welche mit den Zielen des Vereins oder der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Das Tragen und Zeigen verfassungswidriger Zeichen und Symbole steht dem gleich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Ein Ausschluss ist in Textform zu begründen und dem Mitglied zu zusenden. Vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Vorstand ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder in Textform vor dem Vorstand zu äußern. Gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in Textform eingereicht werden. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung ist über jeden Ausschluss zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Mitglieder und Fördermitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge an den Verein. Ein Aufnahmebeitrag kann erhoben werden. Der Vorstand kann Beiträge in geeigneten Fällen ganz oder teilweise erlassen. Einzelheiten regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Einzel- und Fördermitglieder, die ihren ersten Wohnsitz und Mitgliedsgruppen, die ihren Sitz im räumlichen Einzugsbereich eines Landesverbandes gemäß § 5 haben oder ihn an einen Ort verlegen, zu dem ein Landesverband gemäß § 5 besteht, erwerben mit ihrer Mitgliedschaft im Jugendnetzwerk Lambda e.V. zugleich die Mitgliedschaft in dem jeweiligen Landesverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Ein Austritt aus dem Jugendnetzwerk Lambda e.V. lässt die Mitgliedschaft in einem Landesverband unberührt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wenn dieser eine eigene Mitgliederliste führt.<br><br>
(12) Führen Landesverbände keine eigene Mitgliederliste, ist die Satzung des Jugendnetzwerk Lambda für die Führung seiner Mitgliederliste maßgebend.<br><br>
(13) Einzel- und Fördermitglieder sowie Mitgliedsgruppen und Landesverbände sind verpflichtet, dem Verein Änderungen der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder in den Daten, die zur Erhebung des Mitgliedsbeitrags erheblich sind, mitzuteilen.<br><br>
(14) Mitgliedsgruppen teilen dem Verein jährlich ihre aktuellen Mitgliedszahlen (im Fall von eingetragenen Vereinigungen) oder ihre durchschnittliche Anzahl an Gruppenmitgliedern (im Fall von Jugendgruppen) mit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(15) Für minderjährige Einzelmitglieder ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts nicht erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Landesverbände</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Ein eingetragener Verein kann als Landesverband Mitglied im Jugendnetzwerk Lambda e.V. werden, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. in der Satzung des Vereins ein räumlicher Einzugsbereich definiert ist, der sich mit den Grenzen eines oder mehrerer bestehender Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland deckt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Mitgliedschaft im Verein nur für Personen möglich ist, die ihren ersten Wohnsitz in diesem Bereich haben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. bei Wegzug eines Mitglieds aus dem Einzugsbereich die Mitgliedschaft zum Jahresende erlischt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. sich der räumliche Einzugsbereich des Vereins nicht mit denen bestehender Landesverbände des Jugendnetzwerk Lambda e.V. überschneidet,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. der Vereinszweck dem des Jugendnetzwerk Lambda e.V. nicht widerspricht und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der Vereinsname die Worte „Jugendnetzwerk Lambda“ enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Aufnahme als Landesverband ist in Textform</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>zu beantragen. Die Aufnahme ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Satzung sowie Änderungen der Satzung eines Landesverbandes muss der Vorstand zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Vorstand kann die Anerkennung eines Landesverbandes aufheben, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. ein unter (1) genanntes Kriterium nicht mehr erfüllt wird,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. der Vorstand die Zustimmung nach (3) ablehnt oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. der Landesverband einen Beschluss des Verbandsrats nach § 8 (1) missachtet. Mit der Aufhebung der Anerkennung wandelt sich die Mitgliedschaft des Landesverbandes zum Jahresende in die einer Mitgliedsgruppe um. Gegen die Umwandlung kann der Landesverband Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Umwandlungsbescheides beim Vorstand in Textform eingereicht werden. Über eine fristgerecht eingegangene Berufung entscheidet die nächstmögliche Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung gilt die Mitgliedschaft als umgewandelt. Die Mitgliederversammlung ist über jede Umwandlung zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verbandsrat, der Vorstand und die Kassenprüfer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) In der Mitgliederversammlung genießen alle Mitglieder des Jugendnetzwerk Lambda Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht, das Vorschlagsrecht für Wahlämter sowie das passive Wahlrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In der Mitgliederversammlung sind alle Vollmitglieder des Jugendnetzwerks Lambda entsprechend den folgenden Regelungen stimmberechtigt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitgliedsgruppen: Jede Mitgliedsgruppe besitzt zwei Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Einzelmitglieder: Einzelmitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: Jeder Landesverband besitzt vier Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Jede natürliche Person kann in der Mitgliederversammlung höchstens eine Stimme wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Mitgliederversammlung obliegen nachfolgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Wahl und Abberufung des Vorstands und der Kassenprüfer*innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Beschlussfassung über eine Beitragsordnung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Entgegennahme von Rechenschafts- und Kassenprüfer*innenberichten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Entlastung des Vorstands,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Beschlussfassung über Richtlinien für die Arbeit des Vorstands,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Landesverbände sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Beschlussfassung über die Durchführung einer Urabstimmung zur Auflösung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung mit einer Frist von einem Monat unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung in geeigneter Form zur Mitgliederversammlung ein. Als geeignet gelten insbesondere die Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift out!, die postalische Zusendung, die Zusendung per E-Mail an die letzte dem Verein bekanntgegebene sowie die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Über Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge nach § 7 (5) 2 und 3 sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Die Anträge sind vom Vorstand im Internet auf der Homepage des Vereins zu veröffentlichen. Änderungsanträge zu so eingereichten Anträgen können jederzeit in Textform gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt oder die Mehrheit der Landesverbände oder ein Viertel aller Vollmitglieder dies in Textform beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand innerhalb einer Frist von sechs Wochen einberufen. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Die Mitgliederversammlung wählt eine Versammlungsleitung und eine*n Schriftführer*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, für den Beschluss zur Durchführung einer Urabstimmung zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern die Einladung ordnungsgemäß i.S.d. §7 (6) erfolgt ist und die anwesenden Vorstandsmitglieder nicht die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer*innen stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Aus besonderem Grund kann eine Mitgliederversammlung als virtuelle Versammlung abgehalten werden. Der Vorstand entscheidet über die Form der Versammlung nach seinem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern in der Einladung mit. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer*innen in eine für Mitglieder und angemeldete Gäste zugängliche Video- oder Telefonkonferenz. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern rechtzeitig per E-Mail zugeschickt. Die sonstigen Bedingungen der virtuellen Mitgliederversammlung richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Mitgliederversammlung nach §7. Eine virtuelle Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins ist unzulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleitung und der Schriftführerung zu unterzeichnen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(14) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Auf Beschluss der Versammlung können die Öffentlichkeit sowie einzelne Gäst*innen ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Verbandsrat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verbandsrat ist das gemeinsame Gremium des Bundesverbandes und der Landesverbände des Jugendnetzwerks Lambda. Er kann über die gemeinsamen Grundsätze der inhaltlichen Arbeit des Jugendnetzwerks Lambda e.V. auf Landes- und Bundesebene beschließen. Die Beschlüsse des Verbandsrates müssen auf der Grundlage und im Sinne dieser Satzung gefasst werden. Sie sind Richtlinien für die Arbeit des Bundesverbandes und der Landesverbände. Der Verbandsrat dient insbesondere der Vernetzung zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden, der Vernetzung innerhalb der Landesverbände, der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Bundesverbandes und der Landesverbände, dem Austausch von Erfahrungen und Ideen, der Entwicklung gemeinsamer Projekte, der gegenseitigen Unterstützung sowie der Fortbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verbandsrat setzt sich aus zwei Vertreter*innen des Vorstandes und je zwei Vertreter*innen jedes Landesverbandes zusammen. Besteht in einem Bundesland kein vom Bundesverband anerkannter Landesverband, so können alle Mitgliedsgruppen aus dem entsprechenden Bundesland gemeinsam zwei Vertreter*innen beratend in den Verbandsrat entsenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Verbandsrat sind die Vertreter*innen des Vorstandes und der Landesverbände antrags- und stimmberechtigt. Jede natürliche Person kann im Verbandsrat nur eine Stimme wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beschlüsse des Verbandsrates sollen nach dem Konsensprinzip gefasst werden. Kann kein Konsens erreicht werden, so sind zur Beschlussfassung mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen notwendig. Die unterlegene Meinung hat die Möglichkeit, ihre Position in einem Minderheitsvotum darzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Vom Verbandsrat gefasste Beschlüsse werden, zusammen mit abgegebenen Minderheitsvoten, auf der Homepage des Bundesverbandes veröffentlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Verbandsrat tritt zweimal jährlich zusammen, sofern er dies nicht anders beschließt. Er wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Ein außerordentlicher Verbandsrat ist vom Vorstand einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt oder mindestens zwei Landesverbände dies in Textform beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Beschlussfähigkeit des Verbandsrats ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Landesverbände nach §5 durch mindestens eine*n Vertreter*in anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Beschlussvorlagen für den Verbandsrat nach sind in Textform mindestens zwei Wochen vor Zusammentritt beim Vorstand einzureichen. Sie sind den Mitgliedern des Verbandsrats vom Vorstand umgehend zur Kenntnis zu geben. Änderungsanträge zu so eingereichten Beschlussvorlagen können jederzeit in Textform gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Verbandsrat entscheidet über eine eigene Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der Verbandsrat tagt mitgliederöffentlich. Weiteren Personen kann die Teilnahme am Verbandsrat vom Verbandsrat gestattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Aus besonderem Grund kann ein Verbandsrat als virtuelle Versammlung abgehalten werden. Die Regelungen des § 7 (12) sind analog anzuwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 Der Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln gewählt. Sie müssen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, sich einmal selbst zu ergänzen. Auf der folgenden Mitgliederversammlung ist diese Ergänzung gemäß § 9 (3) zu bestätigen. Die Amtszeit eines ergänzten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ein außerordentlicher Austritt aus dem Vorstand ist den verbleibenden Vorstandsmitgliedern gegenüber in Textform anzuzeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Jedes Vorstandsmitglied kann durch die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch die Wahl eines*r Nachfolgers*in abgelöst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Vorstand ist insbesondere zuständig für</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung und des Verbandsrats,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Finanzverwaltung und Erstellung eines Haushaltsplanes, die Erstellung der Buchführung und des Kassenberichts,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Fach- und Dienstaufsicht,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Organisation und Verwaltung des Verbandes und seiner Einrichtungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Vertretung des Verbandes im Verbandsrat und nach außen sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Unbeschadet der Regelungen dieser Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes, beschließt der Vorstand mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Die Kassenprüfer*innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei Kassenprüfer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein_e Kassenprüfer*in darf nicht zugleich Mitglied des Vorstands sein oder in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Kassenprüfer*innen kontrollieren die Buchführung des Vorstands und fertigen darüber einen Bericht an, der der Mitgliederversammlung einmal jährlich vorgetragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 Geschäftsführung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben ist der Vorstand ermächtigt, eine Geschäftsführung zu berufen und weitere hauptamtlich Beschäftigte anzustellen. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und ist in diesem Zusammenhang berechtigt, den Verein zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Geschäftsführung kann die Stellung einer besonderen Vertretung gemäß § 30 BGB haben. Zuständig für die Bestellung und Abberufung ist der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 Vergütungen für die Vereinstätigkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Vereinsmitgliedern kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSd. §§ 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EstG gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Den Vorstandsmitgliedern kann für die Amtsausübung eine Aufwandsentschädigung iSd. § 3 Nr. 26a EstG gewährt werden. Ferner können die Vorstandsmitglieder für andere Tätigkeiten, welche sie für den Verein ausüben, angemessen vergütet werden. Maßstab der Angemessenheit sind die gemeinnützige Zielsetzung und die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit nach Abs. 2 und Abs. 3 dieser Satzungsregelung trifft der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Im Übrigen haben Vereins- und Vorstandmitglieder einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 Auflösung des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Eine Auflösung des Vereins kann nur durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern mit mehr als drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine Urabstimmung über die Auflösung des Vereins ist vom Vorstand innerhalb von zwei Monaten in Textform durchzuführen, wenn dies durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wird die Auflösung des Vereins durch die Urabstimmung beschlossen, so erfolgt die Liquidation durch den Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen an die HannchenMehrzweck-Stiftung für homosexuelle Selbsthilfe, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 14 Schlussbestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das zuständige Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen. Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2003 in Erfurt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Einzelmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Fördermitglieder: monatlich mindestens 2 EUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) weggefallen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 200 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende ausgestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 May 2023 18:05:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Beitragsordnung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50858/amendment/58650</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50858/amendment/58650</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21624_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p><strong>Beitragsordnung<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>des Jugendnetzwerk Lambda e.V.</strong></p><p><strong>zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">18</del><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">13</ins>. Mai <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2003 </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2023</ins></strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Erfurt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Berlin</ins></strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 7:</h4><div><p>4. Fördermitglieder: <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">monatlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jährlich</ins> mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">24</ins> EUR</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 9 bis 10:</h4><div><p>verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 13:</h4><div><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">200</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">300</ins> Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Aus verwaltungstechnischen Gründen sind Raten unter 10€ nicht wirtschaftlich für den Verein.</p>
<p>Für die Finanzämter sind Spenden unter 300€ nicht mehr nachweispflichtig.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 23:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Beitragsordnung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50858</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50858</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beitragsordnungdes Jugendnetzwerk Lambda e.V.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2003 in Erfurt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Einzelmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Fördermitglieder: monatlich mindestens 2 EUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) weggefallen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 200 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende ausgestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 23:19:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A1: Antrag auf Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58649</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58649</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21624_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 73:</h4><div><p>(6) Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge in Rückstand, so ruht seine Mitgliedschaft. Begleicht es seine Beitragsschulden trotz zweimaliger <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlicher </del>Mahnung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform </ins>nicht, so kann das Mitglied vier Wochen nach Absendung der zweiten Mahnung auf Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Streichung ist dem Mitglied <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> mitzuteilen. Beitragsschulden entfallen nicht.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 79 bis 87:</h4><div><p>(8) Ein Ausschluss ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> zu begründen und dem Mitglied zu zusenden. Vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Vorstand ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> vor dem Vorstand zu äußern. Gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> schriftlich eingereicht werden. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung ist über jeden Ausschluss zu informieren.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform eingereicht werden. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung ist über jeden Ausschluss zu informieren.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 113 bis 115:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die Aufnahme als Landesverband ist in Textform</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Die Aufnahme als Landesverband ist schriftlich </del>zu beantragen. Die Aufnahme ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 125 bis 127:</h4><div><p>einlegen. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Umwandlungsbescheides beim Vorstand <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> eingereicht werden. Über eine fristgerecht eingegangene Berufung entscheidet die nächstmögliche </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 166 bis 167:</h4><div><p>Internet auf der Homepage des Vereins zu veröffentlichen. Änderungsanträge zu so eingereichten Anträgen können jederzeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> gestellt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 170 bis 172:</h4><div><p>Mehrheit der Landesverbände oder ein Viertel aller Vollmitglieder dies <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand innerhalb einer Frist </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 229 bis 230:</h4><div><p>Mehrheit seiner Mitglieder beschließt oder mindestens zwei Landesverbände dies <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 234 bis 238:</h4><div><p>(8) Beschlussvorlagen für den Verbandsrat nach sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> mindestens zwei Wochen vor Zusammentritt beim Vorstand einzureichen. Sie sind den Mitgliedern des Verbandsrats vom Vorstand umgehend zur Kenntnis zu geben. Änderungsanträge zu so eingereichten Beschlussvorlagen können jederzeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> gestellt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 312 bis 314:</h4><div><p>(2) Eine Urabstimmung über die Auflösung des Vereins ist vom Vorstand innerhalb von zwei Monaten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Textform</ins> durchzuführen, wenn dies durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 23:12:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A1: Antrag auf Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58648</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58648</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21624_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 59 bis 60 einfügen:</h4><div><p>(3) Mitglieder, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem 27. Geburtstag Fördermitglieder werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Werden sie keine Fördermitglieder, ruht ihre Mitgliedschaft für ein Jahr, bevor sie durch einen Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 75 bis 78:</h4><div><p>ausgeschlossen werden, wenn 1. es gegen Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins>2. die Satzung des betreffenden Mitglieds der des Jugendnetzwerk Lambda e.V. widerspricht<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> oder </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,<br></ins>3. eine qualifizierte Jugendarbeit entsprechend den Zielen des Jugendnetzwerks nach § 2 nicht mehr sichergestellt ist<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> oder</ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">4. es Äußerungen tätigt, welche mit den Zielen des Vereins oder der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Das Tragen und Zeigen verfassungswidriger Zeichen und Symbole steht dem gleich.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 99:</h4><div><p>(11) Ein Austritt aus dem Jugendnetzwerk Lambda e.V. lässt die Mitgliedschaft in einem Landesverband unberührt<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">wenn dieser eine eigene Mitgliederliste führt.<br><br>(12) Führen Landesverbände keine eigene Mitgliederliste, ist die Satzung des Jugendnetzwerk Lambda für die Führung seiner Mitgliederliste maßgebend.<br><br>(13) Einzel- und Fördermitglieder sowie Mitgliedsgruppen und Landesverbände sind verpflichtet, dem Verein Änderungen der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder in den Daten, die zur Erhebung des Mitgliedsbeitrags erheblich sind, mitzuteilen.<br><br>(14) Mitgliedsgruppen teilen dem Verein jährlich ihre aktuellen Mitgliedszahlen (im Fall von eingetragenen Vereinigungen) oder ihre durchschnittliche Anzahl an Gruppenmitgliedern (im Fall von Jugendgruppen) mit.<br><br>(15) Für minderjährige Einzelmitglieder ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts nicht erforderlich.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anpassung der Mitgliederpflichten und Rechte.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 23:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Antrag auf Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58647</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857/amendment/58647</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21624_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 130 bis 131:</h4><div><p>§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verbandsrat, der Vorstand und die Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen.</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p>1. Wahl und Abberufung des Vorstands und der Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen,</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 150:</h4><div><p>4. Entgegennahme von Rechenschafts- und Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innenberichten,</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 175 bis 176:</h4><div><p>(9) Die Mitgliederversammlung wählt eine Versammlungsleitung und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eine_n Schriftführer_in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine*n Schriftführer*in</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 183 bis 184:</h4><div><p>ordnungsgemäß i.S.d. §7 (6) erfolgt ist und die anwesenden Vorstandsmitglieder nicht die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen stellen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 188 bis 190:</h4><div><p>mit. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen in eine für Mitglieder und angemeldete Gäste zugängliche Video- oder Telefonkonferenz. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern rechtzeitig per </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 195 bis 198:</h4><div><p>(13) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleitung und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der_dem Schriftführer_in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der Schriftführerung</ins> zu unterzeichnen ist.</p><p>(14) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Auf Beschluss der Versammlung können die Öffentlichkeit sowie einzelne <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gäste</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gäst*innen</ins> ausgeschlossen werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 211 bis 217:</h4><div><p>(2) Der Verbandsrat setzt sich aus zwei Vertreter<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen des Vorstandes und je zwei Vertreter<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen jedes Landesverbandes zusammen. Besteht in einem Bundesland kein vom Bundesverband anerkannter Landesverband, so können alle Mitgliedsgruppen aus dem entsprechenden Bundesland gemeinsam zwei Vertreter<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen beratend in den Verbandsrat entsenden.</p><p>(3) Im Verbandsrat sind die Vertreter<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen des Vorstandes und der Landesverbände antrags- und stimmberechtigt. Jede natürliche Person kann im </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 231 bis 233:</h4><div><p>(7) Die Beschlussfähigkeit des Verbandsrats ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Landesverbände nach §5 durch mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eine_n Vertreter_in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine*n Vertreter*in</ins> anwesend ist.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 259 bis 261:</h4><div><p>(7) Jedes Vorstandsmitglied kann durch die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch die Wahl <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eines_r Nachfolgers_in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eines*r Nachfolgers*in</ins> abgelöst werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 278 bis 284:</h4><div><p>§ 10 Die Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen</p><p>(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen.</p><p>(2) Ein_e Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*in</ins> darf nicht zugleich Mitglied des Vorstands sein oder in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen.</p><p>(3) Die Kassenprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">_</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>innen kontrollieren die Buchführung des Vorstands und fertigen darüber einen Bericht an, der der Mitgliederversammlung einmal jährlich </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wir haben in der Satzung bereits teilweise gegendert, aber es gab noch Bereiche, in denen das bisher übersehen wurde. Mit dieser Satzungsänderung wollen wir das Gendern überall konsequent vereinheitlichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 19:01:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag auf Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.04.2023)</author>
                        <guid>https://lambda.antragsgruen.de/mv2023/motion/50857</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Satzung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. in der Fassung vom 10. September 2022</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Präambel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jugendnetzwerk Lambda e.V. haben sich Landesverbände, Jugendgruppen im Sinne von juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Vereinen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Jugendliche vertreten und unterstützen. Sie arbeiten unter Wahrung ihrer Autonomie im Jugendnetzwerk Lambda e.V. mit dem Ziel zusammen, eine Integration lesbischer, schwuler, bisexueller, trans*, inter* und queerer Jugendlicher in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in die jugendpolitischen und Jugendverbandsstrukturen zu fördern. Besonders unterstützt werden sollen dabei Jugendliche in den neuen Bundesländern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Name und Sitz des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein führt den Namen Jugendnetzwerk Lambda e.V.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister des dortigen Amtsgerichts eingetragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Vereinszweck</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein stellt jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zu den Schwerpunkten der Vereinstätigkeit gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. innerdeutsche und internationale Jugendarbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Kinder- und Jugenderholung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Jugendberatung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Verein will jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anbieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) In Bundesländern, in denen keine Mitgliedsorganisation besteht, bemüht sich der Verein um den Aufbau entsprechender Strukturen. Hierbei ist die Einbindung bestehender Initiativen auf kommunaler Ebene soweit möglich zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Finanzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts &quot;steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten als solche keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Mitgliedschaft</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Vollmitglieder des Vereins können sein: 1. Jugendgruppen und Projekte der Jugendarbeit im Sinne von eingetragenen bzw. nicht eingetragenen Vereinigungen, im folgenden Mitgliedsgruppen, 2. natürliche Personen, deren Alter 14 Jahre nicht unterschreitet und unter 27 Jahren liegt, und die an einer aktiven Mitarbeit im Jugendnetzwerk Lambda interessiert sind, im folgenden Einzelmitglieder und 3. Landesverbände nach §5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Gesellschaften des Handelsrechts werden, die die Ziele des Jugendnetzwerks Lambda unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mitglieder, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem 27. Geburtstag Fördermitglieder werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Eine Mitgliedschaft ist in Textform zu beantragen. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitgliedschaft endet durch 1. Auflösung der juristischen Person bzw. des nicht rechtsfähigen Vereins, 2. Austritt, 3. Ausschluss, 4. Tod des Mitglieds oder 5. Streichung von der Mitgliederliste nach § 4 Absatz 6 Satz 2. Ein Austritt ist in Textform gegenüber dem Vorstand anzuzeigen. Sofern keine andere Frist genannt ist, erfolgt er mit sofortiger Wirkung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge in Rückstand, so ruht seine Mitgliedschaft. Begleicht es seine Beitragsschulden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht, so kann das Mitglied vier Wochen nach Absendung der zweiten Mahnung auf Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Beitragsschulden entfallen nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn 1. es gegen Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, 2. die Satzung des betreffenden Mitglieds der des Jugendnetzwerk Lambda e.V. widerspricht oder 3. eine qualifizierte Jugendarbeit entsprechend den Zielen des Jugendnetzwerks nach § 2 nicht mehr sichergestellt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Ein Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zu zusenden. Vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Vorstand ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich vor dem Vorstand zu äußern. Gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung ist über jeden Ausschluss zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Mitglieder und Fördermitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge an den Verein. Ein Aufnahmebeitrag kann erhoben werden. Der Vorstand kann Beiträge in geeigneten Fällen ganz oder teilweise erlassen. Einzelheiten regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Einzel- und Fördermitglieder, die ihren ersten Wohnsitz und Mitgliedsgruppen, die ihren Sitz im räumlichen Einzugsbereich eines Landesverbandes gemäß § 5 haben oder ihn an einen Ort verlegen, zu dem ein Landesverband gemäß § 5 besteht, erwerben mit ihrer Mitgliedschaft im Jugendnetzwerk Lambda e.V. zugleich die Mitgliedschaft in dem jeweiligen Landesverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Ein Austritt aus dem Jugendnetzwerk Lambda e.V. lässt die Mitgliedschaft in einem Landesverband unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Landesverbände</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Ein eingetragener Verein kann als Landesverband Mitglied im Jugendnetzwerk Lambda e.V. werden, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. in der Satzung des Vereins ein räumlicher Einzugsbereich definiert ist, der sich mit den Grenzen eines oder mehrerer bestehender Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland deckt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Mitgliedschaft im Verein nur für Personen möglich ist, die ihren ersten Wohnsitz in diesem Bereich haben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. bei Wegzug eines Mitglieds aus dem Einzugsbereich die Mitgliedschaft zum Jahresende erlischt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. sich der räumliche Einzugsbereich des Vereins nicht mit denen bestehender Landesverbände des Jugendnetzwerk Lambda e.V. überschneidet,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. der Vereinszweck dem des Jugendnetzwerk Lambda e.V. nicht widerspricht und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der Vereinsname die Worte „Jugendnetzwerk Lambda“ enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Aufnahme als Landesverband ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Satzung sowie Änderungen der Satzung eines Landesverbandes muss der Vorstand zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Vorstand kann die Anerkennung eines Landesverbandes aufheben, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. ein unter (1) genanntes Kriterium nicht mehr erfüllt wird,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. der Vorstand die Zustimmung nach (3) ablehnt oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. der Landesverband einen Beschluss des Verbandsrats nach § 8 (1) missachtet. Mit der Aufhebung der Anerkennung wandelt sich die Mitgliedschaft des Landesverbandes zum Jahresende in die einer Mitgliedsgruppe um. Gegen die Umwandlung kann der Landesverband Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Diese muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Umwandlungsbescheides beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Über eine fristgerecht eingegangene Berufung entscheidet die nächstmögliche Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung gilt die Mitgliedschaft als umgewandelt. Die Mitgliederversammlung ist über jede Umwandlung zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verbandsrat, der Vorstand und die Kassenprüfer_innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) In der Mitgliederversammlung genießen alle Mitglieder des Jugendnetzwerk Lambda Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht, das Vorschlagsrecht für Wahlämter sowie das passive Wahlrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In der Mitgliederversammlung sind alle Vollmitglieder des Jugendnetzwerks Lambda entsprechend den folgenden Regelungen stimmberechtigt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitgliedsgruppen: Jede Mitgliedsgruppe besitzt zwei Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Einzelmitglieder: Einzelmitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: Jeder Landesverband besitzt vier Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Jede natürliche Person kann in der Mitgliederversammlung höchstens eine Stimme wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Mitgliederversammlung obliegen nachfolgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Wahl und Abberufung des Vorstands und der Kassenprüfer_innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Beschlussfassung über eine Beitragsordnung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Entgegennahme von Rechenschafts- und Kassenprüfer_innenberichten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Entlastung des Vorstands,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Beschlussfassung über Richtlinien für die Arbeit des Vorstands,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Landesverbände sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Beschlussfassung über die Durchführung einer Urabstimmung zur Auflösung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung mit einer Frist von einem Monat unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung in geeigneter Form zur Mitgliederversammlung ein. Als geeignet gelten insbesondere die Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift out!, die postalische Zusendung, die Zusendung per E-Mail an die letzte dem Verein bekanntgegebene sowie die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Über Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge nach § 7 (5) 2 und 3 sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Die Anträge sind vom Vorstand im Internet auf der Homepage des Vereins zu veröffentlichen. Änderungsanträge zu so eingereichten Anträgen können jederzeit schriftlich gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt oder die Mehrheit der Landesverbände oder ein Viertel aller Vollmitglieder dies schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand innerhalb einer Frist von sechs Wochen einberufen. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Die Mitgliederversammlung wählt eine Versammlungsleitung und eine_n Schriftführer_in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, für den Beschluss zur Durchführung einer Urabstimmung zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern die Einladung ordnungsgemäß i.S.d. §7 (6) erfolgt ist und die anwesenden Vorstandsmitglieder nicht die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer_innen stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Aus besonderem Grund kann eine Mitgliederversammlung als virtuelle Versammlung abgehalten werden. Der Vorstand entscheidet über die Form der Versammlung nach seinem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern in der Einladung mit. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer_innen in eine für Mitglieder und angemeldete Gäste zugängliche Video- oder Telefonkonferenz. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern rechtzeitig per E-Mail zugeschickt. Die sonstigen Bedingungen der virtuellen Mitgliederversammlung richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Mitgliederversammlung nach §7. Eine virtuelle Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins ist unzulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleitung und der_dem Schriftführer_in zu unterzeichnen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(14) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Auf Beschluss der Versammlung können die Öffentlichkeit sowie einzelne Gäste ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Verbandsrat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verbandsrat ist das gemeinsame Gremium des Bundesverbandes und der Landesverbände des Jugendnetzwerks Lambda. Er kann über die gemeinsamen Grundsätze der inhaltlichen Arbeit des Jugendnetzwerks Lambda e.V. auf Landes- und Bundesebene beschließen. Die Beschlüsse des Verbandsrates müssen auf der Grundlage und im Sinne dieser Satzung gefasst werden. Sie sind Richtlinien für die Arbeit des Bundesverbandes und der Landesverbände. Der Verbandsrat dient insbesondere der Vernetzung zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden, der Vernetzung innerhalb der Landesverbände, der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Bundesverbandes und der Landesverbände, dem Austausch von Erfahrungen und Ideen, der Entwicklung gemeinsamer Projekte, der gegenseitigen Unterstützung sowie der Fortbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verbandsrat setzt sich aus zwei Vertreter_innen des Vorstandes und je zwei Vertreter_innen jedes Landesverbandes zusammen. Besteht in einem Bundesland kein vom Bundesverband anerkannter Landesverband, so können alle Mitgliedsgruppen aus dem entsprechenden Bundesland gemeinsam zwei Vertreter_innen beratend in den Verbandsrat entsenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Verbandsrat sind die Vertreter_innen des Vorstandes und der Landesverbände antrags- und stimmberechtigt. Jede natürliche Person kann im Verbandsrat nur eine Stimme wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beschlüsse des Verbandsrates sollen nach dem Konsensprinzip gefasst werden. Kann kein Konsens erreicht werden, so sind zur Beschlussfassung mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen notwendig. Die unterlegene Meinung hat die Möglichkeit, ihre Position in einem Minderheitsvotum darzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Vom Verbandsrat gefasste Beschlüsse werden, zusammen mit abgegebenen Minderheitsvoten, auf der Homepage des Bundesverbandes veröffentlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Verbandsrat tritt zweimal jährlich zusammen, sofern er dies nicht anders beschließt. Er wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Ein außerordentlicher Verbandsrat ist vom Vorstand einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt oder mindestens zwei Landesverbände dies schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Beschlussfähigkeit des Verbandsrats ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Landesverbände nach §5 durch mindestens eine_n Vertreter_in anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Beschlussvorlagen für den Verbandsrat nach sind schriftlich mindestens zwei Wochen vor Zusammentritt beim Vorstand einzureichen. Sie sind den Mitgliedern des Verbandsrats vom Vorstand umgehend zur Kenntnis zu geben. Änderungsanträge zu so eingereichten Beschlussvorlagen können jederzeit schriftlich gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Verbandsrat entscheidet über eine eigene Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der Verbandsrat tagt mitgliederöffentlich. Weiteren Personen kann die Teilnahme am Verbandsrat vom Verbandsrat gestattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Aus besonderem Grund kann ein Verbandsrat als virtuelle Versammlung abgehalten werden. Die Regelungen des § 7 (12) sind analog anzuwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 Der Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln gewählt. Sie müssen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, sich einmal selbst zu ergänzen. Auf der folgenden Mitgliederversammlung ist diese Ergänzung gemäß § 9 (3) zu bestätigen. Die Amtszeit eines ergänzten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ein außerordentlicher Austritt aus dem Vorstand ist den verbleibenden Vorstandsmitgliedern gegenüber in Textform anzuzeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Jedes Vorstandsmitglied kann durch die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch die Wahl eines_r Nachfolgers_in abgelöst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der Vorstand ist insbesondere zuständig für</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung und des Verbandsrats,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Finanzverwaltung und Erstellung eines Haushaltsplanes, die Erstellung der Buchführung und des Kassenberichts,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Fach- und Dienstaufsicht,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Organisation und Verwaltung des Verbandes und seiner Einrichtungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Vertretung des Verbandes im Verbandsrat und nach außen sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Unbeschadet der Regelungen dieser Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes, beschließt der Vorstand mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Die Kassenprüfer_innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei Kassenprüfer_innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein_e Kassenprüfer_in darf nicht zugleich Mitglied des Vorstands sein oder in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Kassenprüfer_innen kontrollieren die Buchführung des Vorstands und fertigen darüber einen Bericht an, der der Mitgliederversammlung einmal jährlich vorgetragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 Geschäftsführung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben ist der Vorstand ermächtigt, eine Geschäftsführung zu berufen und weitere hauptamtlich Beschäftigte anzustellen. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und ist in diesem Zusammenhang berechtigt, den Verein zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Geschäftsführung kann die Stellung einer besonderen Vertretung gemäß § 30 BGB haben. Zuständig für die Bestellung und Abberufung ist der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 Vergütungen für die Vereinstätigkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Vereinsmitgliedern kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSd. §§ 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EstG gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Den Vorstandsmitgliedern kann für die Amtsausübung eine Aufwandsentschädigung iSd. § 3 Nr. 26a EstG gewährt werden. Ferner können die Vorstandsmitglieder für andere Tätigkeiten, welche sie für den Verein ausüben, angemessen vergütet werden. Maßstab der Angemessenheit sind die gemeinnützige Zielsetzung und die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit nach Abs. 2 und Abs. 3 dieser Satzungsregelung trifft der Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Im Übrigen haben Vereins- und Vorstandmitglieder einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 Auflösung des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Eine Auflösung des Vereins kann nur durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern mit mehr als drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine Urabstimmung über die Auflösung des Vereins ist vom Vorstand innerhalb von zwei Monaten schriftlich durchzuführen, wenn dies durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wird die Auflösung des Vereins durch die Urabstimmung beschlossen, so erfolgt die Liquidation durch den Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen an die HannchenMehrzweck-Stiftung für homosexuelle Selbsthilfe, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 14 Schlussbestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das zuständige Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen. Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2003 in Erfurt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Einzelmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Landesverbände: beitragsfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Fördermitglieder: monatlich mindestens 2 EUR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) weggefallen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 200 Euro zur Einreichung beim Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende ausgestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Apr 2023 18:46:30 +0200</pubDate>
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