Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 2023 des Jugendnetzwerk Lambda e.V. |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Beschlüsse |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 13.05.2023 |
Eingereicht: | 13.05.2023, 18:17 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Beitragsordnung
Beschlusstext
Beitragsordnung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.
zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 13. Mai 2023 in Berlin
(1) Mitglieder des Jugendnetzwerks entrichten folgende Beträge an den Verein:
1. Einzelmitglieder: beitragsfrei
2. Gruppenmitglieder: beitragsfrei
3. Landesverbände: beitragsfrei
4. Fördermitglieder: jährlich mindestens 24 EUR
5. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag monatsanteilig erhoben.
(2) Die Jahresbescheide werden vom Vorstand zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme
verschickt. Beiträge werden für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum
Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein zu begleichen
Der Beitrag kann auch in monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Raten
gezahlt werden. Eine Rate beträgt mindestens 10 Euro.
(3) weggefallen
(4) Beitragsbescheinigungen ab einem Wert von 300 Euro zur Einreichung beim
Finanzamt werden Einzel- und Fördermitgliedern auf Wunsch am Jahresende
ausgestellt.